Ablauf
Das Erstgespräch
In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, mir Ihr Anliegen zu schildern und Fragen zu stellen. Gemeinsam überlegen wir anschließend das weitere Vorgehen und die hierfür notwendigen Schritte. Klären Sie hierzu bitte vorab, ob Ihre Versicherung die Kosten für dieses Erstgespräch übernimmt. Sollte eine therapeutische Behandlung notwendig erscheinen, erhalten Sie von mir selbstverständlich Unterstützung bei der Beantragung der Therapie.
Die Probatorik
Dies sind sogenannte „Probe-Stunden“, in der Regel 5 Termine, in denen wir uns näher kennenlernen können. Kinder und Jugendliche benötigen oftmals eine Weile, um Vertrauen zu fassen und sich anderen gegenüber zu öffnen, besonders wenn es um ihre Sorgen, Ängste und Probleme geht.
Zudem wird in diesen ersten Sitzungen eine ausführliche Diagnostik (z.B. IQ-Test, Schuldiagnostik, verschiedene Fragebögen) durchgeführt sowie die Anamnese erhoben. Dies ist wichtig, um Ihre Situation besser verstehen zu können und im Anschluss eine Problem- und Verhaltensanalyse, die die Basis meiner Arbeit darstellt, zu erstellen. Zudem wird ggf. eine Diagnose vergeben, was notwendig ist, damit die Versicherung die Therapie bewilligen kann.
Gemeinsam erstellen wir auf Grundlage der Probatorik einen individuellen Behandlungsplan, in dem Therapieziele festgelegt und im weiteren Verlauf immer wieder überprüft und ggf. angepasst werden.
Der letzte Schritt ist die Beantragung der Psychotherapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie) bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beilhilfe. Gerne helfe ich Ihnen beim Ausfüllen der hierfür erforderlichen Formulare.
Eine Kurzzeittherapie umfasst i.d.R. 24, eine Langzeittherapie 45 oder 60 Therapiesitzungen, hinzu kommen in den meisten Fällen noch Bezugspersonenstunden. Die Beantragung einer Verlängerung ist bei Bedarf möglich.
Die Therapie
Sobald der Therapieantrag bewilligt wurde, kann es mit der Therapie losgehen. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. In der Regel finden einmal wöchentlich Termine alleine mit Ihrem Kind statt. Regelmäßig finden auch Gespräche mit Ihnen, weiteren Angehörigen oder auch mit Ihnen und Ihrem Kind gemeinsam statt (Bezugspersonenstunden). Sollte sich im Therapieverlauf zeigen, dass es einen intensiveren Gesprächsbedarf gibt, kann auch eine höhere Frequenz sowohl der Einzel- als auch der Elterngespräche stattfinden.
Auch Hospitationen in der Schule oder Kindergarten, Hausbesuche oder Termine außerhalb der Praxis (z.B. bei Phobien) können Teil der Behandlung sein.
Wie Ihr Arzt unterliege auch ich der Schweigepflicht, von der Sie mich auf Wunsch beispielsweise gegenüber der Schule, Ärzten, dem Jugendamt oder weiteren Einrichtungen oder Personen entbinden können. Ein regelmäßiger gegenseitiger Austausch und eine gute Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten können den Therapieerfolg positiv unterstützen.